AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Preise
(1) Alle angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die zeitweise Überlassung (Verleih) der Materialien, nicht auf den Erwerb, ausgenommen hiervon ist ausdrücklich Verbrauchsmaterial.
§ 2 Betreuung und Terminvereinbarung
(1) Die Einrichtung wird ausschließlich von einer Person betreut.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine verlässlichen Öffnungszeiten garantiert werden können. Besucher haben daher vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen oder einen verbindlichen Abholtermin zu vereinbaren.
(3) Durch Einsätze außerhalb der Dienststelle, Urlaub oder Krankheit kann es vorkommen, dass kein Mitarbeiter anwesend ist.
§ 3 Materialausgabe bei Abwesenheit
(1) Die Ausgabe von Material erfolgt ausschließlich durch den hierfür bestimmten Mitarbeiter.
(2) Im Falle krankheitsbedingter oder sonstiger Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters findet keine Materialausgabe statt.
(3) Eine Verpflichtung zur Einrichtung einer Vertretungsregelung besteht nicht. Verzögerungen in der Materialbereitstellung infolge der Abwesenheit begründen keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder sonstige Ersatzleistungen.
§ 4 Be- und Entladen
(1) Das Be- und Entladen des Materials obliegt ausschließlich dem Ausleiher.
(2) Der Ausleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Helfer für Be- und Entladen vorhanden sind.
(3) Seitens des Verleihers erfolgen weder Auslieferungen noch Abholungen.
§ 5 Rückgabe des Materials
(1) Eine verspätete und nicht im Voraus abgestimmte Rückgabe führt zur Berechnung einer Ausfallgebühr.
(2) Die Ausfallgebühr dient dem Ausgleich zusätzlicher Aufwendungen, die durch die verspätete Rückgabe entstehen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Zur Erhaltung und Finanzierung der Einrichtung ist der Verleiher auf Spenden angewiesen. Die im Verzeichnis angegebenen Beträge sind als Richtwerte zu verstehen.
(2) Zahlungen sind bei Abholung in bar zu leisten.
(3) Abbestellungen von Materialien innerhalb von 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden mit 80 % des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
(4) Bestellte, aber nicht abgeholte Materialien werden in entsprechender Höhe in Rechnung gestellt.
(5) Abgeholte, aber nicht genutzte Materialien werden in voller Höhe berechnet.
(6) Eine Rechnungsstellung per E-Mail erfolgt ab einem Betrag von 50,00 €. Für eine Rechnungsstellung in Papierform wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 1,00 € erhoben.
§ 7 Schäden und Verlust
(1) Kosten für erforderliche Reparaturen werden in tatsächlich anfallender Höhe in Rechnung gestellt.
(2) Beschädigungen, die nicht auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Ausleihers.
(3) Totalschäden und Verluste werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis berechnet.
§ 8 Reinigung und Rückgabezustand
(1) Nicht gereinigte oder in nassem Zustand zurückgegebene Materialien – insbesondere Hüpfburgen und Pavillons – werden mit mindestens 60,00 € berechnet.
(2) Bei stärkerer Verschmutzung erfolgt die Abrechnung nach Zeit- und Arbeitsaufwand.
§ 9 Saisonale Einschränkungen
(1) Im Zeitraum von Oktober bis einschließlich April werden Pavillons, Zelte sowie Eventmodule (Inflatables) nicht verliehen.
(2) Hintergrund ist, dass in diesem Zeitraum eine sachgemäße Nutzung und Rückgabe aufgrund von Feuchtigkeit und sonstigen Umwelteinflüssen nicht gewährleistet werden kann.